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Artikel zum Thema: Coronavirus

Corona Umsatzersatz - 80% Antrag möglich

November 2020
Kategorien: Klienten-Info

Wie Sie wahrscheinlich schon erfahren haben, ist es für Unternehmen, die direkt von der Schließung im November 2020 betroffen sind, möglich einen Umsatzersatz in Höhe von 80% ihres Vorjahresumsatzes zu erhalten. Diese Anträge sind seit 06.11.2020 möglich.

Bitte beachten Sie, dass dies nur Unternehmen betrifft, die direkt geschlossen wurden (siehe Liste am Ende).

Sie können den Antrag selbst über Finanzonline stellen (weitere Services -> sonstige Anträge -> Umsatzersatz) oder uns mit der Beantragung beauftragen. Sollten Sie und beauftragen wollen, füllen Sie bitte die leider notwendige Spezialvollmacht im Anhang aus. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir für diesen Antrag 30,00 € netto verrechnen müssen.

Die Höhe des Umsatzersatzes beträgt mindestens 2.300,00 € und bemisst sich grundsätzlich nach dem Vorjahresumsatz. Auch bis zum 31.10.2020 gegründete Unternehmen können dies beantragen. Einnahmen in dieser Zeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung. Auch andere Förderungen sowie Kurzarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung.

Bitte lesen Sie vor Beantragung oder Beauftragung an uns, die Richtlinien genau durch: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html

Betroffene Unternehmen: siehe beigelegtes Dokument.

 

Bild: © NAN - Fotolia