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Klienten-Info - Aktuell

Vorbereitungen für die Energiekostenpauschale machen ab 17.04.2023

April 2023
Kategorien: Klienten-Info

Liebe Klienten,

Ab 17.4.2023 ist die eigene Webseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online.

Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst. Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem Unternehmen prüfen können, ob sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen.

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen. Wir können Ihnen aber gerne Fragen dazu beantwrten.

Wer kann diesen Beantragen:

  • Unternehmen in Österreich
  • Jahresumsatz 2022 zwischen 10.000,00 € und 400.000,00 €
  • Eine Hanydsignatur oder ID-Austria ist notwendig
  • Zugang zum Unternehmer-Service Portal ist notwendig - www. usp.gv.at 

Wer darf nicht beantragen:

  • öffentliche Unternehmen und Gebietskörperschaften
  • Unternehmen aus dem Sektor Energie
  • Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungswesen
  • Unternehmen aus dem Realitätenwesen und der Landwirtschaft
  • freie Berufe
  • politische Parteien und deren Unternehmen
  • Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss I oder II beantragt haben (=Unternehmen mit ca. 10.000,00 € Energiekosten oder mehr)

Ablauf:

Wenn Sie schon eine HAndysignatur haben passt alles - Sonst ID-Austria besorgen - Infos unter: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

Wenn Sie schon im USP waren, dann ok, ansonsten ins USP (=Unternehmerserviceportal) einsteigen und ihr Unternehmen registrieren: https://www.usp.gv.at/ Im USP Ihren ÖNACE-Code heraussuchen - Sie finden diesen unter - Unternehmensdaten (links oben) - im Bereich Haupttätigkeit Den Selbstcheck machen unter: https://www.energiekostenpauschale.at/ (am Ende der Seite ausfüllen) Ab Mitte Mai kann dann ins USP eingestiegen werden und die Fördeung beantragt werden.

Weitere Infos:

  • Es gibt 3 Förderzeiträume - bitte jenen beantragen für den die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Höhe der Fördeung hängt von der Brachne und dem Umsatz ab und liegt zwischen 110,00 € und 2.475,00 € (genaueres ist noch nicht klar.

Was ist jetzt zu tun:

Prüfen SIe ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen Handysignatur oder ID-Austria USP Zugang Selbst-Check Wenn nicht, holen Sie sich die Online Zugänge. Falls der Selbst-Check ergibt, dass SIe nichts bekommen, vielleicht ändert sich noch was bis zur wirklichen Beantragung.

Mit freundlichen Grüßen, 

Mag. (FH) Thomas Trenkwalder

Bild: © Martin Green - Fotolia