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Änderungen im Umsatzsteuergesetz ab 2008
:: Eigenverbrauch für KFZ-Leasing im Ausland
Der bestehende Eigenverbrauchstatbestand für KFZ-Leasing im Ausland wird durch die Änderung in § 1 Abs. 1 Z 2b bis Ende 2010 beibehalten. Unabhängig von der Gemeinschaftsrechtskonformität und einer möglichen EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln ist zu berücksichtigen, dass auch durch Auslands-Leasing die Bezahlung der österreichischen NoVA nicht umgangen werden kann.
:: Ausdehnung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung an Private (§11 Abs. 1)
Unternehmer müssen nunmehr auch auf steuerpflichtige Werklieferungen und -leistungen in Verbindung mit Grundstücken (an Private) Rechnungen ausstellen. Diese Verpflichtung besteht sowieso, wenn der Empfänger Unternehmer ist bzw. nichtunternehmerische juristische Person.
:: Kein Recht auf Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 1 Z 1)
Der EuGH-Judikatur folgend wird klargestellt, dass kein Vorsteuerabzug zusteht, wenn ein Mehrwertsteuerbetrug i.Z.m. diesem oder einem vorangehenden oder nachfolgenden Umsatz in der Lieferkette bekannt war bzw. der Unternehmer davon hätte wissen müssen.
:: Wegfall des fiktiven Vorsteuerabzuges (§ 12 Abs. 16 u. 17)
Der Vorsteuerabzug gem. § 12 entfällt bei der Ausfuhr gebrauchter KFZ.
:: Vorbeugung UID-Nummern-Missbrauch
Der Unternehmer ist verpflichtet, jede Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer maßgebend gewesen sind, insbesondere die Aufgabe seiner unternehmerischen Tätigkeit, dem Finanzamt binnen eines Kalendermonats anzuzeigen.
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info