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Klienten-Info

Artikel zum Thema: Geringfügigkeit

Sozialversicherungswerte 2017

Dezember 2016
Kategorien: Klienten-Info

Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,024 betragen die Sozialversicherungswerte für 2017 voraussichtlich (in €):

2017

2016

Geringfügigkeitsgrenze täglich

entfällt

31,92

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

425,70

415,72

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich

638,55

623,58

Höchstbeitragsgrundlage täglich

166,00

162,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich
(laufender Bezug)

4.980,00

4.860,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich
für Sonderzahlungen
(echte und freie Dienstnehmer)

9.960,00

9.720,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich
für freie Dienstnehmer
(ohne Sonderzahlungen)

5.810,00

5.670,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.

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