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Klienten-Info

Artikel zum Thema: Betriebliche Einkünfte

Ab 2022 soll für selbständige eine neune Homeoffice-Pauschale kommen

Dezember 2021
Kategorien: Klienten-Info

Was ist in Planung:

Die Pauschale soll die betrieblichen Kosten (etwa Miete, Strom, Heizung) für die wohnraumbezogenen Komponenten eines Home-Office berücksichtigen. Alle übrigen betrieblichen Arbeitsmittel (wie etwa Computer, Drucker, Kopierer) können weiterhin als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Große Arbeitsplatzpauschale

 1.200 Euro jährlich, wenn andere Einkünfte bis maximal 11.000 Euro jährlich erzielt werden, oder andere über dieser Grenze bei diesen EInkünftenkein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt werden kann.

Kleine Arbeitsplatzpauschale

300 Euro jährlich, wenn andere Einkünfte von mehr als 11.000 Euro jährlich erzielt werden und dafür ein anderer Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung benutzt wird.

Die Gesetzgebung bleibt abzuwarten.

Bild: © Eisenhans - Fotolia