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Jahresbeleg für Registrierkassen
Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Erhat einen Wert von 0 und wird daher Nullbeleg genannt. Dieser muss erstellt und in FinanzOnline überprüft werden. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.
Es gibt zwei systeme von Registrierkassen:
- Bei webbasierten Registrierkassensystemen – das sind Registrierkassen, die eine XML-Datei erstellen können – kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt werden. Die Überprüfung erfolgt direkt über FinanzOnline. Es muss dann kein Beleg ausgedruckt und aufbewahrt werden.
- Bei nicht webbasierten Systemen druckt man einen Nullbeleg aus und prüft diesen über die BMF Belegcheck-App in Verbindung mit FinanzOnline.
Der Jahresbeleg muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft werden.
Bild: © jayrb - Fotolia
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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