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Meldepflicht bei der Statistik Austria für Grenzüberschreitende Dienstleitungen


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Meldepflicht bei der Statistik Austria für Grenzüberschreitende Dienstleitungen

Dezember 2021
Kategorien: Klienten-Info

Bisher musste man bei Dienstleistungsexporten und -importen ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro quartalsweise eine ADL-Meldung an die Statistik Austria schicken.

Ab 2022 ist bzwischen 500.000 bis 4.999.999 Euro eine Jahresmeldung ausreichend. Erst ab 5.000.000 € sind Quartalsmeldungen erforderlich. 

Bis zu 500.000 € brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen. Achtung: Ab überschreiten dieses Werts entsteht Meldepflicht!

Bild: © a_korn - Fotolia