Info und Checklisten
Artikel zum Thema: Fristen
Beantragungszeiträume für den Ausfallbonus ab 11/2021
In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien zum neuen Ausfallbonus veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
Voraussetzung für die Beantragung sind Umsatzausfälle im jeweiligen Betrachtungszeitraum von
- mind. 30 % für November 2021 bzw. Dezember 2021
- mind. 40 % für Jänner 2022, Februar 2022 bzw. März 2022
Bitte beachten Sie, dass für den Ausfallsbonus III geänderte Antragsfristen gelten. Der Antrag kann bereits ab dem 10. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 9. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats gestellt werden:
- November 2021: 10.12.2021 bis 9.3.2021
- Dezember 2021: 10.1.2022 bis 9.4.2022
- Jänner 2022: 10.2.2022 bis 9.5.2022
- Februar 2022: 10.3.2022 bis 9.6.2022
- März 2022: 10.4.2022 bis 9.7.2022
Wenn wir dies für Sie prüfen sollen oder wir dies beantragen sollen, senden Sie uns die notwendigen Unterlagen daher möglichst rasch nach Ende des Kalendermonats. Dies trifft auch alle Klienten, welche ihre Buchhaltung durch uns erstellen lassen.
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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