Sie sind hier: Startseite » Service » Newsletteranmeldung

Anmeldung zum Newsletter

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.steuernundrat.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Jahresbeleg für Registrierkassen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Jahresbeleg für Registrierkassen

Dezember 2021
Kategorien: Klienten-Info

Der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel ist der Jahresbeleg. Erhat einen Wert von 0 und wird daher Nullbeleg genannt. Dieser muss erstellt und in FinanzOnline überprüft werden. Ein gedruckter oder als Datei abgespeicherter Beleg muss sieben Jahre aufbewahrt werden.

Es gibt zwei systeme von Registrierkassen:

  • Bei webbasierten Registrierkassensystemen – das sind Registrierkassen, die eine XML-Datei erstellen können – kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt werden. Die Überprüfung erfolgt direkt über FinanzOnline. Es muss dann kein Beleg ausgedruckt und aufbewahrt werden.
  • Bei nicht webbasierten Systemen druckt man einen Nullbeleg aus und prüft diesen über die BMF Belegcheck-App in Verbindung mit FinanzOnline.

Der Jahresbeleg muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft werden.

Bild: © jayrb - Fotolia