Sie sind hier: Startseite » Service » Klienten-Info

Klienten-Info

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.steuernundrat.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Meldepflicht bei der Statistik Austria für Grenzüberschreitende Dienstleitungen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Meldepflicht bei der Statistik Austria für Grenzüberschreitende Dienstleitungen

Dezember 2021
Kategorien: Klienten-Info

Bisher musste man bei Dienstleistungsexporten und -importen ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro quartalsweise eine ADL-Meldung an die Statistik Austria schicken.

Ab 2022 ist bzwischen 500.000 bis 4.999.999 Euro eine Jahresmeldung ausreichend. Erst ab 5.000.000 € sind Quartalsmeldungen erforderlich. 

Bis zu 500.000 € brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen. Achtung: Ab überschreiten dieses Werts entsteht Meldepflicht!

Bild: © a_korn - Fotolia