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Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmer jetzt beantragbar!

August 2023
Kategorien: Klienten-Info

Die Energiekostenpauschale soll dazu beitragen, dass Kleinst- und Kleinunternehmen die hohen Energiekosten bewältigen können. Es handelt sich dabei um eine Pauschalförderung zwischen 110 € und 2.475 €, welche sich in Abhängigkeit von der Branche und der Höhe des Jahresumsatzes (Mindestumsatz muss 10.000 € betragen, der Höchstjahresumsatz 400.000 €) berechnet. Die Energiekostenpauschale kann jetzt rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden - administrativ ist dabei zu beachten, dass die Förderung vom Unternehmen selbst beantragt werden muss und nicht stellvertretend durch den Steuerberater erfolgen kann.

Ob ein Unternehmen antragsberechtigt ist, kann über den Selbst-Check auf www.energiekostenpauschale.at abgeklärt werden (anhand des ÖNACE-Codes). Neben den Umsatzgrenzen ist vor allem wichtig, dass es ein in Österreich ansässiges Unternehmen ist, das gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig ist.

Nicht beantragbar ist dieser für Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- oder Versicherungswesen, freie Berufe usw. Eine weitere Begrenzung liegt darin, dass für denselben Zeitraum nicht gleichzeitig der Energiekostenzuschuss und die Energiekostenpauschale beantragt werden können.

Für die Beantragung benötigen Sie einen USP-Zugang und eine Handysignatur (ID-Austria).

Nähere Infos unter:

https://www.energiekostenpauschale.at/

Beantragung der Energiekostenpauschale für Unternehmen (usp.gv.at)

Sie sollten die Beantragung bald machen, da dies ein First-Come/First Serve System ist und wenn der Topf leer ist, weiß keiner ob es dann noch Geld gibt.

Ich hoffe Ihnen einen Wichtigen TIP gegeben zu haben.

 

Bild: © Eisenhans - Fotolia