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Klienten-Info

Artikel zum Thema: Garantien

Lockdown ab 17.11.2020

November 2020
Kategorien: Klienten-Info

Ab 17.11. um 0:00 kommt - wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben - der Lockdown.

Wer muss schließen?
Seit 02.11.2020 sind folgende Bereiche geschlossen:
Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen.

Ab 17.11.2020 kommen noch Folgende hinzu:

  • Handelsunternehmen - ausgenommen: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln,....
  • körpernahe Dienstleistungen (Diverse Ausnahme im Medizinbereich) - zB: Friseure, Kosmetik, Tätowierer,....
  • Das Liefern von Gegenständen bleibt erlaubt. Das Abholen von Waren nur in Ausnahmefällen (zB. Gastronomie)

Darüber hinaus ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur mehr in Ausnahmefällen gestattet (Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, Arbeit, Sport,....).

Welche Hilfe gibt es / soll es geben:

  • Teilweiser Umsatzersatz:
    • Körpernahe Dienstleistungen bis 80%
    • Sonstige geschlossene Betriebe (z.B. Handel) zwischen 20% und 60%
    • Wie bisher, die ab 02.11.2020 geschlossenen Betriebe 80% (Hier ist derzeit kein Antrag mehr möglich, da das Formular in Finanzonline umgebaut wird - laut BMF gibt es alle Anträge ab 23.11.2020 - bereits gestellte Anträge bleiben aufrecht)
    • ACHTUNG: Um dies zu erhalten, darf der Mitarbeiterstand nicht reduziert werden!
  • Es soll endlich der Fixkostenzuschuss II kommen.

Nachdem hier noch nichts Konkretes vorhanden ist, werden wir Sie informieren, sobald die Infos dafür da sind.

Hilfen, die weiterhin beantragt werden können:

  • Härtefallfonds (bis zu 12 Zeiträume ab 03/2020 bis max 03/2021)
  • Kurzarbeit - hier können Anträge gestellt werden. Kostenersatz bis zu 100% der Lohnkosten, während es Lockdowns. Bitte mehrere Monate beantragen (bis 03/2021).
  • Fixkostenzuschuss I - für Zeiträume bis 15.09.2020 - Achtung, da nach derzeitiger Informationslage der Fixkostenzuschuss II mit dem Fixkostenzuschuss I zusammen hängt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob jetzt schon beantragt wird oder erst, wenn der Fixkostenzuschuss II real existiert.
  • Kreditgarantien und Haftungen
  • Stundungen von Beträgen Finanzamt, ÖGK, SVS,....
  • Investitionskostenzuschuss
  • Förderung von Beratungsleistungen (Tirol)
  • Förderung von Home-Office-Arbeitsplätzen (Tirol)
  • Corona Unterstützungsfonds Tirol für Unternehmen mit geringerem Umsatzausfall, die sonst keine Hilfen erhalten
  • Investitionshilfen in Tirol

Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Überblick schaffen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass vieles noch unklar ist. Ich werde Sie aber weiterhin rasch und umfassend informieren.

 

 

Bild: © ruigsantos - Fotolia