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Artikel zum Thema: Aussetzungszinsen
Erneute Erhöhung des Basiszinssatzes
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Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 2,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 22.3.2023 | Bis 8.2.2023 | |
Stundungszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Aussetzungszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Anspruchszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Beschwerdezinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Bild: © Adobe Stock - SObeR 9426
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© Mag.(FH) Thomas Trenkwalder | Klienten-Info
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