Sie sind hier: Startseite » Service » Newsletteranmeldung

Anmeldung zum Newsletter

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.steuernundrat.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Höhere Lohnnebenkosten bei freien Dienstverträgen ab 2010


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Höhere Lohnnebenkosten bei freien Dienstverträgen ab 2010

Juli 2009
Kategorien: Klienten-Info

Im Zuge des am 17.6.2009 beschlossenen Budgetbegleitgesetzes 2009 ist es zu wesentlichen Änderungen bei den freien Dienstnehmern gekommen. Ab 2010 muss der Auftraggeber für freie Dienstnehmer sowohl die 3%ige Kommunalsteuer als auch den 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (DB) entrichten. Falls der Auftraggeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist, fällt auch der Zuschlag zum DB an. Hintergrund dieser Regelung, die eine Verteuerung bei den Lohnnebenkosten von circa 8% bewirkt, ist es, eine Gleichstellung zwischen echten und freien Dienstnehmern herzustellen. Freien Dienstnehmern steht nämlich ab 2010 – wie allen Selbständigen – der 13%ige Gewinnfreibetrag offen, der eine der Sechstelbegünstigung bei echten Dienstnehmern entsprechende (vorteilhafte) Steuerbelastung bewirken soll. Die Einbeziehung in den DB und in die Kommunalsteuer soll damit eine ungerechtfertigte Bevorzugung der freien Dienstnehmer verhindern.

Offen bleibt vorerst, ob ab 2010 die an freie Dienstnehmer ausbezahlten Fahrt- und Reisekostenentschädigungen ebenfalls der DB- und Kommunalsteuerpflicht unterliegen werden. Die VwGH-Judikatur bei Gesellschafter-Geschäftsführern (VwGH vom 4.2.2009, GZ 2008/15/0260), die in die Bemessungsgrundlage „Vergütungen jeder Art“ (also auch Kostenersätze und Reisespesen) hineinrechnet, lässt eine solche Belastung auch bei freien Dienstnehmern befürchten. In diesem Fall wäre entgegen der eigentlichen Zielsetzung sogar eine Schlechterstellung gegenüber den echten Dienstnehmern gegeben.

Bild: © fox17 - Fotolia